Bei Notfällen während unserer Praxisöffnungszeiten erreichen Sie uns unter 031 971 30 30. Wir bemühen uns Ihnen gleichentags einen Termin zu geben.
Brauchen Sie ausserhalb unserer Praxisöffnungszeiten zahnmedizinische Hilfe, erreichen Sie den zahnärztlichen Notfalldienst über die Telefonnummer 031 529 60 60 (zum Ortstarif). Dieser Notfalldienst wird vià SSO Bern organisiert.
Jeder Zahnunfall sollte sofort dem Zahnarzt gemeldet werden! Ob eine Behandlung dringend ist oder nicht, können wir meist bereits am Telefon entscheiden.
Für uns ist es wichtig, schon am Telefon folgendes zu erfahren:
Suchen Sie uns trotzdem auf um den Unfall zu dokumentieren. Obwohl man nichts sieht, kann z.B. die Zahnwurzel abgebrochen sein. Auch sind Folgeschäden erst nach Jahren möglich. Damit Spätfolgen des Unfalls gedeckt werden, ist der Unfall – auch wenn nichts zu sehen ist – unverzüglich der Versicherung zu melden.
Das abgebrochene Stück soll gesucht werden. Bei abgebrochener Zahnkrone gilt: Je mehr weg ist, umso dringender ist eine Behandlung innert kurzer Zeit. Die Bruchstücke sollen feucht und möglichst keimarm (z.B. in der Zahnrettungsbox „Dentosafe“ oder in einem Glas Milch) zur Zahnarztpraxis transportiert werden.
Am gelockerten/verschobenen Zahn soll nicht manipuliert werden.
Suchen Sie uns rasch auf!
Der Zahn kann herausgeschlagen sein oder aber er wurde in den Kiefer hineingeschlagen. Ein Röntgenbild gibt Aufschluss darüber, ob der Zahn im Kiefer steckt oder ausgeschlagen wurde.
Alle Zahnunfälle sind unverzüglich der Versicherung zu melden. Das volle Ausmass eines Zahnschadens zeigt sich oft erst nach Jahren. Die Behandlung kann sehr viel teurer zu stehen kommen als im Moment des Unfalls ersichtlich ist. Nur durch gut dokumentierte zahnärztliche Untersuchungen kann ein eventueller Folgeschaden auf den Unfall zurückgeführt werden. Und nur dann sind die Versicherungen verpflichtet die Kosten für die Behandlung zu übernehmen.